Zwangssterilisation

Verlege-Aktion am 15. August 2014

Den Langener Opfern wurde mit einer Stolperschwelle vor dem Alten Rathaus gedacht.

Außer der aktiven oder passiven Tötung (z.B. durch Verhungernlassen) dieser im NS-Staat unerwünschten Menschen praktizierten die Regierenden auch noch die Zwangssterilisation. „Endziel der Erb- und Rassenpflege muss es sein, eine Höherentwicklung der deutschen Familie und damit des deutschen Volkes zu erreichen. Hierbei mitzuwirken, ist die Aufgabe jedes Einzelnen. […] Der große Rahmen, wie die verwaltungs- und etatmäßige Grundlage, sind durch die Einrichtung der Gesundheitsämter im ganzen Reich geschaffen worden. […]“ *

Eines der ersten Gesetze der Nazis nach ihrer Machtergreifung war das Erbgesundheitsgesetz von 1936, das diesem oben erwähnten Ziel dienen sollte. Danach mussten die Ärzte alle „erbkranken“ Menschen (dazu zählten sie Sonderschüler, Epileptiker, Depressive, Alkoholsüchtige, Körperbehinderte, „Asoziale“ u.a.) melden. Erbgesundheitsgerichte befanden darüber, ob diese Menschen zwangsweise sterilisiert werden sollten.  In Langen wurden 58 Menschen einem solchen Verfahren unterzogen.
24 Frauen und 18 Männer wurden hier zwangssterilisiert. In ganz Deutschland waren es 360.000 Menschen.

Zum Gedenken an das Leid, das 42 Langener Opfer der Zwangssterilisation durch die menschenverachtenden Maßnahmen der Nazis erleiden mussten, ließ die StolpersteinInitiative Langen eine Stolper-Schwelle vor dem Alten Rathaus verlegen.

Die Opfer werden hier nicht namentlich erwähnt; von einigen ist der letzte Wohnort in Langen nicht bekannt und der öffentliche Umgang mit diesem Thema ist in manchen Familien nicht selbstverständlich.

 

* Weitere Informationen finden Sie im Buch „Zwangssterilisation in Langen 1934-1938“ der Stolpersteininitiative in Langen, Hrsg: R. Goldbach, G. Klein, H. Walter,  Norderstedt, 2013, Verlag BoD Books on Demand.“