Philipp Adolf Helfmann
Adolf Helfmann
Philipp Adolf Helfmann wurde am 11.09.1904 in Langen geboren. Seine Eltern waren der Maurer Johann Philipp Helfmann V. und Catharina Helfmann, geb. Schneider.
Am 14.12.1929 heiratete er die aus Gießen stammende Eleonore Heise, geb. 01.03.1910. Sie hatten zwei Kinder: Anneliese, geb. am 22.03.1930, und Adolf, geb. am 20.04.1936.
Von Beruf war Adolf Helfmann Spengler und Installateur. Von Dezember 1938 bis September 1939 arbeitete er bei der Firma Opel in Rüsselsheim. 1940-1942 war er in den Reichswerken in Brandenburg dienstverpflichtet. Vom 09.03.1942 bis zum 22.03.1943 arbeitete er dann in der Firma Adolf Messer, Frankfurt, Hanauer Landstraße 314.
Adolf Helfmann wurde am 22. März 1943 mit zehn weiteren Arbeitskollegen festgenommen. Er stand im Verdacht, sich an der „Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens“ beteiligt zu haben. Er soll zusammen mit Arbeitskollegen der Fa. Messer & Co. “staatsfeindliche Gespräche” geführt haben. Am 03. Mai 1943 wurde er von der Gestapo, zusammen mit zwei seiner ebenfalls verhafteten Arbeitskollegen, vom Polizeigefängnis in das Untersuchungsgefängnis in der Hammelgasse überführt.
Im Prozess vor dem Volksgerichtshof in Berlin, (den Helfmann nicht mehr selbst erlebte), wurden die Anklagepunkte präzisiert. So sollen die Angeklagten „Gespräche staatsfeindlichen Inhalts“ geführt und dabei „staatsfeindliche Flüsterpropaganda“ betrieben haben. Am 30. Juni 1942 z.B. erregten sie sich darüber, dass „die Nationalsozialisten alles, was gemacht und gebaut werde, für sich buchten und damit Reklame machten, als ob die anderen gar nichts gemacht hätten und es früher nichts Gutes gegeben hätte“. Die Nazis hätten „alles frohe Leben abgewürgt“.
Am 15. Juli 1942 sollen sie das Gerücht verbreitet haben, der Gauleiter Sprenger sei verhaftet worden, und zwei Tage später zeigten sie Zweifel an der offiziellen Darstellung der Kriegslage: Die Russen sollten doch, nach der offiziellen Propaganda, „schon längst besiegt sein, trotzdem ginge der Krieg weiter“. Und „täglich würden 100 oder 160 Flugzeuge abgeschossen und dabei sollten sie doch gar keine mehr haben“. Außerdem sollen sie Zweifel am Endsieg geäußert haben. Und ein Mitangeklagter soll gegenüber Helfmann gesagt haben, „dass bei einem staatlichen Umschwung alle Angehörigen der Partei erschossen würden“. Sie wurden beschuldigt, sich mehrfach über Nachrichten unterhalten zu haben, die nur aus ausländischen Sendern stammen konnten.
Schwerwiegendere Verfehlungen wurden ihnen nicht vorgeworfen. Hätte es auch nur den geringsten Verdacht darauf gegeben, hätten die Gestapo-Spitzel dies sicherlich weitergemeldet.
Den Prozess erlebte Adolf Helfmann nicht mehr. In einem Brief aus dem Untersuchungsgefängnis (an seine Frau und seine Kinder vom 07.10.1943) befürchtete er, dass man ihn verhungern lassen wollte. Dieser Brief wurde der Familie nicht zugestellt und ist auch nach dem Krieg nicht an seine Frau weitergeleitet worden.
In einem Schreiben des Gefängnisarztes an den Volksgerichtshof vom 07.12.1943 bezeichnete dieser Adolf Helfmann als haftunfähig wegen einer offenen Lungentuberkulose. In einem Eilbrief vom 16.12.1943 erinnerte der Gefängnisarzt nochmals an sein Schreiben und bat um eine Entscheidung, was geschehen solle. Doch erst am 28. Dezember 1943 genehmigte der Oberreichsanwalt die Verlegung Helfmanns in eine Haftanstalt mit Spezialabteilung – zu spät, denn Helfmann war vier Tage vorher verstorben.
Am 24. Dezember 1943 kam Adolf Helfmann in der Untersuchungshaftanstalt Frankfurt a.M. ums Leben. Als Todesursache wurde Lungentuberkulose angegeben.
Vor dem Volksgerichtshof wurde gegen die meisten der Angeklagten die Todesstrafe gefordert. Dies erschien wohl selbst den Nazi-Richtern zu hart. Ein Beschuldigter wurde freigesprochen. Die anderen erhielten Gefängnisstrafen zwischen zwei und sieben Jahren.
Von den 11 verhafteten Arbeitern starben zwei in der Haft, einer erhängte sich und einer starb kurz nach der Befreiung an den Folgen der Haft.
Hauptbelastungszeugen gegen die Arbeiter der Firma Messer & Co. waren der Vorarbeiter Diehl und ein Gestapo-Spitzel namens Gulbinat.
Diehl wurde 1947 wegen seines Verrates von einer Spruchkammer abgeurteilt. Strafe: 500 RM und zwei Jahre Bewährung. Diehl selber sah sich nicht als Nationalsozialisten und brachte vier Leumundszeugen, darunter einen Juden und einen Franzosen, die ihm das bestätigten. Die Aussagen der Betroffenen gehen eher dahin, dass Diehl die Spitzeldienste für die Gestapo um des eigenen Vorteils Willen gemacht habe.
Der zweite Denunziant, Gulbinat, soll sich nach der Festnahme im Gefängnis erhängt haben.
Adolf Helfmanns Tochter Anneliese heiratete später einen Herrn Sallwey. Sein Sohn Adolf Martin ist im Juli 1957 nach Kanada ausgewandert. Helfmanns Ehefrau Eleonore starb am 01.02.2006 in Langen.