Das Gasthaus „Zum Adler“ war vor 1933 ein Treffpunkt der antifaschistisch eingestellten Langener Einwohner.
Am Wahltag, dem 5.3.1933, fand im Saal eine große Versammlung der Nazigegner statt. Während der Rede von Rudi Gottschalk (KPD) ließen die Nazis eine große Hakenkreuzfahne von der Decke, die sie vorher dort versteckt hatten. Wilhelm Lorenz (SPD) schnitt mit einem Messer die Schnur durch. Die Fahne fiel herunter und Gottschalk konnte weitersprechen. Es war die letzte Versammlung der Nazigegner.
Hier war das Parteilokal der NSDAP. In Anlehnung an das „Braune Haus“ der Nazis in München wurde der „Schwan“ ebenso genannt. Wegen seiner zentralen Lage an der Durchgangsstraße wurde das Haus zur Propaganda mit Hakenkreuzfahnen „geschmückt“. Außerdem war hier die Verteilerstelle für Propagandamaterial und der Treffpunkt für auswärtige SA-Leute, auf die die Langener Nazis gerne beim Randale-Machen zurück griffen.
Auch die „Geschäftsstelle des Kampfbundes des gewerblichen Mittelstandes“ unter Vorsitz von Philipp Heinrich Keim befand sich hier.
In der Obergasse 4 wohnten die in Langen geborenen Juden Heinrich und Mathilde Bär. Heinrich Bär war Metzgermeister und betrieb sein Geschäft seit 1913. Wie seine zahlreichen Anzeigen im Langener Wochenblatt belegen, richtete sich sein Angebot nicht nur an die jüdische Kundschaft, sondern an alle Langener.
Als „gute Deutsche“ spendeten sie und andere Mitglieder der jüdischen Gemeinde 1914 für die Kriegsfürsorge-Sammlung.
Metzger Bär starb 1934 im Alter von nur 51 Jahren. Seine Frau Mathilde führte die Metzgerei zunächst weiter, meldete das Gewerbe aber ein Jahr später ab, verkaufte ihr Haus und flüchtete nach Frankfurt. Von dort wurde sie im Mai 1942 in die Region Lublin deportiert. Diesen Transport hat niemand überlebt.
In der Obergasse 8 wohnte Wilhelm Barth, seit März 1930 Mitglied in NSDAP und SA. Er war zeitweise Presse- und Propagandaleiter, Kulturwart, stellvertretender Ortsgruppenleiter und ab 1935 Ortsgruppenleiter der NSDAP. 1933 setzten ihn die Nazis als Stadtbaumeister ein; er behielt dieses Amt bis 1945.
Barth war einer der Wenigen, die nach dem Krieg (1948) vor dem Landgericht Darmstadt wegen der Zerstörung der Synagoge 1938 angeklagt wurden. Reue war bei ihm nicht zu erkennen. Im Gegenteil: Trotz der geringen Strafe von nur 1 Jahr und 3 Monaten legte er gegen dieses Urteil Widerspruch ein und verlangte seinen Freispruch. Zwar gab er zu, den Auftrag zur Inbrandsetzung erteilt zu haben, aber andere seien ihm zuvor gekommen, hätten sich an der Synagoge „betätigt“ und diese angezündet.
Sein Einspruch war erfolgreich, denn im Wiederaufnahmeverfahren 1951 lautete das Urteil jetzt: 8 Monate Gefängnis. 1954 klagte Barth gegen die Kostenfestsetzung in diesem Verfahren. Der NSDAP-Ortsgruppenleiter lebte danach noch viele Jahre unbehelligt in Langen; er starb hier 1987.
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